Bengalzucht Wu Kung
  Kauf eines Kittens
 

Der Kauf einer Rassekatze insbesondere einer Bengalkatze muss wohl überlegt sein.

Bitte lest den Text gut durch. Es ist empfehlenswert, sich mehrere Züchter und dessen Katzen anzuschauen bevor man sich entscheidet.

Man muss sich nicht schnell für den Kauf einer Bengalkatze aus unsrem Haus entscheiden. Jedem Interessenten steht es offen, mehrere male vorbei zu kommen und sich die Kitten genau anzuschauen.

Der Bengal ist eine sehr temperamentvolle und verspielte Katze, sie sollte daher nicht während des Tages alleine zu Hause sein. Lässt sich dies nicht verhindern, so sollte wenn möglich eine zweite Katze angeschafft werden, welche allerdings keine Rassenkatze sein muss.

Wer sich für den Kauf einer Bengalkatze entscheidet, sollte sich zuvor mit allem rund um den Bengalen vertraut machen, um sicher zu stellen, dass dies die richtige Entscheidung ist.

Der Bengale kann bis zu 20 Jahre alt werden, und ist bis ins hohe Alter sehr aktiv und verspielt.

Bedenkt, dass Ihr Katzen nie aus Mitleid zum Tier und dessen Haltung kaufen sollt, da Ihr mit dieser Handlung, diese Art der Katzenhaltung nur unterstützt und den Verkäufer damit fördert.

Die Kitten werden nur in die besten Hände abgegeben. Daher sollten Sie mir das neue zu Hause schmackhaft machen, damit ich mit ruhigem Gewissen die Nachkömmlinge abgeben kann.

Die Kitten stammen aus der Bengalzucht Wu Kung, welche grossen Wert auf die Qualität, den Charakter und die Optik der Elterntiere legt. Die Jungtiere erhalten daher auch einen Stammbaum, welcher die Qualität der Zucht und deren Katzen, wie auch die Rassenreinheit belegt.

Die Zuchtlinien sind auf kanadische, schwedische und amerikanische Wurzeln zurück zu führen und selbst die Eltern- Grosseltern- und Urgrosselterntiere haben hervorrangende Zeichnungen und Musterungen aufzuweisen.

Es wird ein Impfausweis mitgegeben in welchem die erfolgten Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen belegt werden. Die Kitten sind bei der Übergabe mehrfach entwurmt, stubenrein und bestens sozialisiert.

Kommen Sie unverbindlich vorbei und schauen Sie sich die Kitten an.

Folgender Inhalt ist zu beachten beim Kauf eines WuKung-Bengalen:

Die Katze ist kein lebloses Ding, sondern ein Wesen, das Zuneigung, Aufmerksamkeit und sorgfältiger Pflege bedarf. Wie Sie sich selbst überzeugen können, erscheint das Tier gesund und wird sich sicherlich bald auch in seiner neuen Umgebung gut einleben und wohl fühlen. Je sorgfältiger Sie die Katze transportieren, eingewöhnen, verhaltensgerecht pflegen und ernähren, desto mehr wird es Ihnen diese mit Zuneigung und langer Gesundheit danken.

Folgende Kaufvertragsbedingungen werden im Interesse des Tieres vereinbart :

1.) Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe gesund. Eine Garantie für die Gesundheit und für spezifische  Charaktereigenschaften des Tieres können vom Verkäufer nicht übernommen werden. Offensichtliche oder verborgene Mängel oder Krankheiten sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer übernimmt lediglich die gesetzliche Gewährleistung in der Form, daß ihm in dem Falle, daß er den Mangel oder die Krankheit zu vertreten hat, das Recht zur Ersatzlieferung zusteht.  Sollte die Katze erkranken, verpflichtet sich der Käufer, das Tier entweder sofort dem Verkäufer vorzustellen oder aber unverzüglich die Katze in die Behandlung eines praktischen Tierarztes zu geben.

2.) Der Käufer verpflichtet  sich, die Katze art- und verhaltensgerecht zu halten und das  Tierschutgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Die Katze darf nicht zu Tierversuchszwecken verwendet werden ( siehe hierzu Ziffer 4 ).

3.) Sollte der Käufer vor Übernahme der Katze vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, so kann der  Verkäufer statt der Kaufvertragserfüllung einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 20% der Kaufpreissumme verlangen und diesen mit dem gezahlten Kaufpreis verrechnen.

4.) Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Tier weder verkaufen, verschenken oder verpfänden. Der Kaufpreis wird bei Übergabe der Katze vollständig bezahlt.

5.) Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Wohnort des Verkäufers. Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.


 
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